EIGENTUM BEI EHEENDE – MöGLICHE LöSUNGEN

Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen

Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Versteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf mehr lesen... nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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